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Wachsuntersuchung
Jede/r Imker/in aus Bayern kann pro Kalenderjahr 1x sein Bienenwachs kostenfrei beim Tiergesundheitsdienst TGD Bayern analysieren lassen.
Hier finden Sie den Antrag zum Download.
Förderprogramme
Auf der Website des Bayrischen Staatsministeriums finden sich Förderwegweiser mit Anträgen. Der Punkt Bienen ist weiter unten auf der Seite.
Dort sind alle Fördermöglichkeiten zu finden:
- Fortbildung für Imker durch Vereine
- Förderung Investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung
- Förderung des Imkerns auf Probe / an Schulen
- Förderung staatlich anerkannter Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit
- Förderungen von Kontrollkosten (Öko-Zertifizierung)
Ergänzungsversicherung
Als Ersatz für die gestrichenen Teile in der Imker-Global-Versicherung können die Mitglieder eine freiwillige Ergänzungs-Versicherung abschließen.
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular an die Geschäftsstelle des LVBI und ein Exemplar an den Vorsitzenden des Ortsvereins senden.
Bienenvergiftung
Nach dem Pflanzenschutzgesetz hat das Julius-Kühn-Institut (JKI) die Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Mehr dazu finden Sie auf der Website.
Registernummer
Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registernummer zugeteilt werden. Die Zuteilung ist für den Imker kostenlos.
Die Kontaktdaten des zuständigen Amts finden Sie hier.
Versicherung / Schaden
Imker-Versicherungen: Wie sich Mitglieder des LVBI gegen Schäden absichern können
Ein heftiger Sturm, ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung können bei Imkern zu unvorhergesehenen Sachschäden führen. Zudem haften Imker beispielsweise für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte oder auch in Fällen, in denen Gestochene behandelt werden müssen. Zum Schutz vor diesen finanziellen Risiken existieren spezielle Imker-Versicherungen.
Die Imker-Global-Versicherung greift beispielsweise bei Schäden am Bienenvolk, an den Ablegern, am Vatervolk einschließlich Königin oder auch an der eingetragenen Ernte. Der Versicherungsschutz gilt für den Landesverband Bayerischer Imker e.V., alle seine Unterorganisationen (z.B. Kreis-und Ortsvereine, gleichgültig ob sie in ein Vereinsregister eingetragen sind oder nicht) sowie alle Mitglieder des Landesverbandes. Die Imker-Global-Versicherung beinhaltet außerdem eine Haftpflichtversicherung: Sie leistet, wenn Dritte durch den versicherten Imker zu Schaden kommen.
Im Mitgliedsbeitrag des LVBI ist zudem eine Rechtsschutzversicherung für Imker enthalten.
Darüber hinaus haben Mitglieder des LVBI die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung für imkerliche Baulichkeiten wie Bienenhäuser, Wanderwagen, Freistände und/oder imkerliches Inventar, Geräte und Vorräte abzuschließen. Das Antragsformular kann beim 1. Vorsitzenden des Ortsvereins oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Außerdem steht es hier zum Download bereit. Es muss in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden: Ein unterschriebenes Exemplar schickt der Antragssteller an die Geschäftsstelle des LVBI, das zweite – gegebenenfalls auch als Kopie – an den 1. Vorsitzenden des Ortsvereins. Die Zusatzprämie entrichten Mitglieder zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag an den LVBI.
Weitere Informationen zur Imkerversicherung finden Sie hier.